Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung Nr. 215/2024
Beim Landkreis Gießen ist im Fachdienst 53 – Kinder- und Jugendhilfe, Team Kindertagesbetreuung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19 Stunden und 30 Minuten als
Fachberatung Schwerpunkt Integration in Kindertageseinrichtungen (w/m/d)
befristet, für die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung bis zum 30. April 2027, zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Beratung von Fachkräften, Trägern und Eltern in den Kindertageseinrichtungen mit dem Schwerpunkt Integration
- Durchführung von Hospitationen für Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Gießen mit anschließender Bedarfsermittlung und fachlicher Stellungnahme
- Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie Beratung zu Zielen und Inhalten von Hilfe- und Förderplänen
- Gremienarbeit, Koordinationsverantwortung und Steuerung der Zusammenarbeit mit Trägern und Fachkräften von Kindertageseinrichtungen sowie weiteren Leistungsträgern und –erbringern im Rahmen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen sowie Mitentwicklung von Projekten
- Überprüfung der Personalberechnung bei Integrationsplätzen
- Mitwirkung beim Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Gießen
Voraussetzungen für diese Stelle:
- Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder ein vergleichbarer Abschluss, bevorzugt mit Schwerpunkt frühkindliche Bildung, Motologie oder Heilpädagogik
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit dem spezifischen Personenkreis von Kindern mit Behinderungen
- Kenntnisse der SGB VIII, IX und angrenzende Rechtsgebiete
- sicherer Umgang mit den Microsoft-Office-Standardprogrammen (Outlook, Word, Excel, Powerpoint)
- ausgeprägte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
- Flexibilität und Belastbarkeit
- zielgerichtete und lösungsorientierte Arbeitsweise
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Beratungskompetenz Führerschein der Klasse B
Von Vorteil sind:
- Kenntnisse der Rechtslage und Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des SGB IX (BTHG) und inklusives Jugendamt
- Erfahrungen in der Diagnostik von Teilhabebeeinträchtigungen sowie Kenntnisse zum praktischen Einsatz des ICF
Wir bieten Ihnen:
- ein vielseitiges und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote
- Leistungen nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- betriebliche Altersversorgung
- kostenfreies Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, kann auch privat und am Wochenende genutzt werden und beinhaltet eine großzügige Mitnahmeregelung
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE bewertet.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Interessierte können sich bei Fragen zu den Stelleninhalten an die Teamleitung, Frau Viehmann, Tel. Nr. 0641/9390-9891, wenden.
Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Marielle Geh, Tel. 0641/9390-1375, FD Personal.
Wir bitten Sie, das Online-Bewerberportal www.interamt.de zu nutzen und sich bis zum 01.12.2024 zu bewerben. Bei Fragen zum Online-Bewerberportal wenden Sie sich an Fachdienst.Personal@lkgi.de E-Mail-Bewerbungen und Bewerbungen auf dem Postweg können nicht berücksichtigt werden.
Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Gießen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.