Stellenbeschreibung
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG)
schreibt die Besetzung der Stelle
Lehrkraft Landwirtschaft
für Pflanzenproduktion und ökologischen Landbau
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Haldensleben aus.
Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:
- Abteilung 1 Zentrale Dienste, Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgeltO-L).
Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Lehramtsstudium und pädagogischem Vorbereitungsdienst ist bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L möglich.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) ist bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Die Bereitschaft zur Erlangung der fachlichen Eignung in einem geeigneten Zweitfach durch die Teilnahme an einer entsprechenden berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme wird ausdrücklich befürwortet und unterstützt.
Eine Verbeamtung ist bei Vorlage der persönlichen Voraussetzungen möglich.
Aufgaben:
- selbstständige und eigenverantwortliche Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts in den fachrichtungsbezogenen Lernbereichen der landwirtschaftlichen Fachschulbildungsgänge, insbesondere im Fach Pflanzenproduktion einschließlich des ökologischen Landbaus
- Vorbereitung und Durchführung von Konsultationen und Abschlussprüfungen
- Klassenlehrertätigkeit
- fachspezifische Lehrtätigkeit in der Aufstiegsfortbildung nach BBiG und Anpassungsfortbildung
- Erarbeitung von Lehrkonzeptionen und deren Umsetzung
- Mitwirkung bei der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien
- Betreuung von Beleg-, Projekt- und Abschlussarbeiten und deren Beurteilung
- Mitwirkung bei Berufs- und Leistungswettbewerben
- Mitwirkung in Prüfungsausschüssen der Berufsausbildung und der beruflichen Fortbildung
- Mitwirkung im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle gemäß BBiG
zwingende Voraussetzungen:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Laufbahn für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Schwerpunktsetzung Landwirtschaft) oder
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) der Landwirtschaft oder Agrarwissenschaften mit Vertiefungsrichtung Pflanzenproduktion oder eines vergleichbaren Studiengangs verbunden mit der erklärten Bereitschaft zur Erlangung der pädagogischen Eignung durch Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren ab Zuweisung des entsprechenden Fortbildungsplatzes
- eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene einjährige, fachpraktische Tätigkeit, davon mindestens sechs Monate in landwirtschaftlichen Unternehmen
- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz
wünschenswerte Voraussetzungen:
- vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion, insbesondere des ökologischen Landbaus
- hohes Maß an Selbstständigkeit, Selbstvertrauen, Teamgeist, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
- sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office) und Branchensoftware
Die pädagogische Eignung für die Durchführung von theoretischem Unterricht unter Verwendung geeigneter methodischer Varianten im Sinne einer kompetenzorientierten und aktivierenden Lehre ist erforderlich und wird im Rahmen einer Lehrprobe ermittelt.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium oder die zweite Staatsprüfung mit der Note „gut“ oder besser abgeschlossen haben, werden bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Unser Angebot an Sie:
Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit
- einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie
- individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Ansprechpartner/innen:
Frau Fritzsche Schulleiterin 03904/4858-11
Herr Dr. Hermann Abteilungsleiter 1 03471/334-102
Frau Brömme Personaldezernat 03471/334-103
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 09.12.2024 über unser Online-Bewerbungssystem hier auf Interamt.
Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button Online bewerben direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt.
Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch:
Tabellarischer Lebenslauf
Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht)
Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate
ggf. Sprachzertifikat
ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt))
ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise für Bewerberinnen / Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)
vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Deutschland
Tel.: 03471/334-0
E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de
Website: https://llg.sachsen-anhalt.de
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Datenschutzbeauftragten der LLG richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten:
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
Anne-Kathrin Reinsch
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Tel.: 03471/334-150
E-Mail: Anne-Kathrin.Reinsch@llg.mule.sachsen-anhalt.de
Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg.
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert:
- Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
- Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse)
- Behinderung/Gleichstellung
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Angaben zu sonstigen Qualifikationen
- Datum der Bewerbung
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger/in
Ihre Daten werden ausschließlich von der LLG verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft oder Berichtigung zu verlangen über die zu Ihnen bei der LLG gespeicherten Daten sowie Auskunft über deren Herkunft, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung. Zudem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.